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Künstlersozialkasse für Frauen

Künstlersozialkasse für Frauen

Wie sozial ist die Künstlersozialkasse eigentlich wirklich?

Künstlersozialkasse für Frauen

Das Thema Künstlersozialkasse beschäftigt viele Freiberuflerinnen in Bezug auf die Familienplanung, Schwangerschaft und Elternzeit und dann in Bezug auf den Wiedereinstieg nach der Elternzeit.

Ich bin mir sehr bewusst, dass es eine absolute Ausnahme im Vergleich mit anderen Ländern ist, dahingehend überhaupt eine Absicherung als Freiberuflerin und Künstlerin zu haben. Leiden auf hohem Niveau…

Für viele dürfte es auch jetzt während der Corona Krise oder für die ferne Zeit „danach“ eine irritierende und kafkaeske Herausforderung sein:

Bei zu geringen Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit droht nämlich der Verlust der Berechtigung und Versicherungspflicht und damit der Ausschluss aus der Künstlersozialkasse.

Künstlerische Tätigkeit per Definition

Corona Krise und Wiedereinstieg nach der Elternzeit bedeutet : neu anfangen, neue Auftraggeber, einen neuen Schülerstamm und im Extremfall vielleicht sogar eine neue, anders ausgerichtete oder erweiterte berufliche Existenz aufbauen, Aufträge bekommen, Bewerbungen schreiben, Anträge stellen, hoffentlich (ein)gekauft oder gebucht werden …

Darunter eben auch : der Antrag auf die Wiederaufnahme durch die Künstlersozialkasse.

Angeben, die künstlerische Tätigkeit wieder in „angemessenem“ Umfang aufzunehmen. Und von diesem Moment an von Anfang an „Vollzeit“ und als Hauptbeschäftigung ausübe.

Die Herausforderung dabei ist : es existiert am erneuten Beginn der beruflichen Tätigkeit kein ausreichendes Einkommen, welches nach § 1 des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Voraussetzung für die Versicherungspflicht rechtfertigt und beweist, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.

Mindesteinkommen

Erzielt ein selbständiger Künstler oder Publizist nicht mindestens ein voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen, das über der gesetzlich festgelegten Grenze liegt, so ist er „versicherungsfrei“. Das bedeutet, dass weder eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Rentenversicherung besteht.

Diese Grenze liegt ab dem Jahre 2004 bei 3.900,00 EURO jährlich bzw. 325,00 EURO monatlich. In den ersten drei Jahren der beruflichen Tätigkeit darf diese Grenze auch unterschritten werden.

Innerhalb dieser drei Jahre Mutter zu werden ist legitim, später Mutter zu werden bedeutet, dass eine Frau nach der Elternzeit nicht mehr als Berufsanfängerin gilt.

Sie sollte nach der Elternzeit genau da und in ähnlichem Umfang anknüpfen, wo sie vorher aufgehört hat.

Ich habe inzwischen mit einigen Musikerinnen gesprochen, die sich damit unter Druck gesetzt haben. 

Sofort wieder voll Unterrichten oder mit Baby zu Proben und Konzerten fahren, der Mann oder jemand anderes muss mit, bringt in den Pausen das Kind zum Stillen vorbei, Mama riecht anders, weil sie gestresst ist, Stillen klappt nicht, Baby brüllt vor der inzwischen zu vollen Betonbrust und während des Konzertes oder den entsetzten Schülern breiten sich trotz Stilleinlagen verräterische Flecken auf der exquisiten Kleidung aus… Ich habe noch einige sehr amüsante Geschichten gehört und könnte selbst auch einiges beitragen.

Da ich mein erstes inzwischen erwachsenes Kind schon 2003 bekommen habe, wäre naheliegend gewesen, dass es inzwischen einige Änderungen gab. 

Aber auch jetzt gilt noch :

Nach der Elternzeit muss eine Mutter sofort ein Mindest- Einkommen erzielen

Künstlersozialkasse für Frauen

Mein erneutes Telefonat mit dem Service der KSK hat bestätigt, was ich bereits in einer Schulung vor einigen Jahren erfahren habe : es gilt nur als Berufsanfängerin, wer erstmalig eine künstlerische Tätigkeit ausübt.

Die Lebensrealität von Künstlerinnen nach der Elternzeit, sich mühsam wieder Aufträge und Schüler an Land ziehen zu müssen, wird leider in keinster Weise berücksichtigt. Ich weiß, 3.900,00 €uro jährlich klingt jetzt nicht so wahnsinnig viel. Wenn künstlerische Aufträge und Schüler ausbleiben oder Absagen kommen, ist es dennoch relevant.

Schüler, Aufträge, bei Musikerinnen Konzerte und Muggen, bei bildenden Künstlerinnen Ausstellungen, Projekte und Kunden, müssen erst neu aufgebaut und erarbeitet werden. Dafür müssen auf eigene Kosten Materialien, Noten, Arbeitsmittel, Werbung, Technik und Zeit, Raummieten und Instandhaltungskosten und Anschaffungskosten und manchmal auch in Weiterbildungen investiert werden.

Sozialversicherungsbeiträge und Krankenversicherung für die Künstlerin und deren Kinder sind aber bereits während dieser wichtigen und leider selbstverständlich unbezahlten Vor-Arbeiten nötig! Gerade dann, wenn eine Mutter für ihre noch so kleinen Kinder da sein muss und im schlimmsten Fall als alleinerziehende zusätzlich beruflich wieder auf die Beine kommen muss, braucht sie dringend Absicherung, der durch eine sogenannte Künstlersozialkasse definitiv gegeben sein sollte und muss.

Vielen droht aber im Gegenteil spätestens jetzt der Ausschluss aus der Künstler Sozialkasse und damit die finanzielle und gesellschaftliche Absicherung und schließlich die Unmöglichkeit der weiteren Ausübung der Selbstständigkeit. 

Hier muss meines Erachtens sehr dringend nachgebessert werden.

Brotlose Kunst ?

Ist es ein Privileg, freischaffende Künstlerin UND in einem Mindestmaß finanziell und sozial abgesichert zu sein? Selbst als Mitglied der Künstler Sozialkasse, welches die Versicherungsvoraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Einkünfte von 3900,- € nachweisen kann, leben die meisten Künstler in einem Lebensstandard unter HARTZ IV oder in finanzieller Abhängigkeit von einem Partner.
Es gibt natürlich auch männliche Künstler, die eine besser verdienende Partnerin oder einen besser verdienenden Partner haben. Aber in den allermeisten Fällen sind es dennoch die Frauen, die hier benachteiligt sind und denen Altersarmut droht, insbesondere wenn sie Mutter sind oder andere Care-Arbeit leisten.

Der hier verlinkte Artikel von Kristine Köpf aus dem Jahr 2004 (!) den ich schon 2016 ausgegraben habe, ist leider in vielen Punkten noch aktuell…

Tabuthema Geld

Über Finanzen wird ja eigentlich nicht gesprochen.

Da ich aber in Gesprächen mit anderen Frauen aus unterschiedlichen künstlerischen Hintergründen jedoch noch viel deutlicher realisiert habe, dass es eben nicht nur mein persönliches Thema ist, gehört das nicht in die Scham- und Schmuddelecke, sondern darf Thema sein.

Vielleicht ist es mit der Künstlersozialkasse ja ähnlich wie mit anderen finanziellen Abhängigkeiten oder Fördergeldern auch : etwas daran fühlt sich irgendwie merkwürdig, unstimmig und nach einem faulen Kompromiss an.

Am Beispiel freiberuflicher Musikerinnen :

Viele freiberufliche Musiker*innen verdienen mit einem  mit wechselnden Aushilfsjobs in wechselnden Orchestern und als Instrumentallehrerin im Honorarauftrag an einer Musikschule  leider recht wenig, sind auf Wohngeld angewiesen, weil es ohne oft nicht annähernd reicht.
Viele gehen zwangsläufig eine unangenehme finanzielle Abhängigkeit ein.

Nach einem Jahr Elternzeit besteht die Option, sich freiwillig weiterhin selbst zu versichern, also die Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen, um in der Künstlersozialkasse bleiben zu dürfen. Das wären monatlich über 200,-€ gewesen.

Entgegen der bisherigen Auflagen und Regeln der KSK dauert die Zeit der finanziellen Einbußen durch ein Kind allerdings in der Regel länger als nur ein Jahr. Es braucht nach der Elternzeit auch den erneuten Aufbau von Kontakten, Schülern und  außerdem regelmäßiges Üben, um die eigene Spielfähigkeit wieder her zu stellen. Jede Bläserin, Tänzerin oder Sängerin weiß, dass sich durch die Schwangerschaft und Geburt einiges am Beckenboden und damit an der gesamten Stütz- und Haltemuskulatur und damit auch an der Atmung verändert. Die Wiederherstellung dieser Funktionen und der Leistungsfähigkeit braucht Zeit und Aufmerksamkeit! Erst recht wenn ein Kaiserschnitt oder beispielsweise eine Rectus-diastase mit dazu kommen. In so einer Situation aus der KSK zu fliegen mit dem netten Hinweis, man könne sich ja freiwillig selbst weiter krankenversichern ist ein Schock und nicht nachzuvollziehen.

Für die meisten ohne familiären Rückhalt oder ein Netzwerk soziales Netzwerk ist es dann erstmal nicht „familien- kompatibel“, wieder nachmittags bis abends an der Musikschule zu unterrichten. Schließlich hat der/die Partner*in womöglich noch einen festen Job ( Zum Beispiel im Orchester und damit auch die bezahlten Dienste, Proben und Konzerte).

Von den Schülern sind nach der Elternzeit- Vertretung während der oft nur noch wenige übrig. 

In meinem Fall waren zum Beispiel viele nach dem Abi oder aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt gezogen – neue Schüler bekam ich nicht zugeteilt. (Diskriminierung?) 
Für mich persönlich wäre es ein mühseliger und wenig motivierender Weg gewesen, wieder auf den höheren Rängen der Aushilfs-Telefon-Joker zu landen und dann wieder Notnagel und Feuerwehr für kurzfristige Ausfälle und Krankheiten beziehungsweise die unbeliebteren Projekte mit sehr viel sehr anspruchsvollem Repertoire in Dirigier-Klassen und rattenkalten Kirchen oder bei Eröffnungsfeiern zu sein.

Die schnelle Lösung:

„Mal eben“ vorübergehend oder ergänzend einen sogenannten Brot-Job ausüben. Für die finanzielle Lage und die persönliche Identität. Auch nicht sehr familienfreundlich. Damit fällt dann außerdem ebenfalls die Berechtigung (beziehungsweise Versicherungspflicht) durch die Künstlersozialkasse wieder weg. 

Kleiner Haken : ab einem Einkommen von 5400,-€ aus nicht- künstlerischer Tätigkeit muss man sich freiwillig selbst versichern. 

Der Status der Freiberuflichkeit und damit die Berechtigung und Verpflichtung für die Künstlersozialkassen erlischt durch eine Anstellung in Teilzeit bei einem Arbeitgeber.

Die längerfristige Lösung

Die längerfristige Lösung und damit die einzig richtige ist also, selbst die Verantwortung für die berufliche und die finanzielle Lage und Absicherung in die Hand zu nehmen.
Den meisten ist es sicher bereits vertraut und ein Begriff und auch mir wurden immer wieder Madame Moneypenny und das Buch „Love Money, Money Loves You“ von Sarah McCrum ans Herz gelegt.

Ich möchte gern Money Kondo von Hava Misimi empfehlen.


Das ändert nichts an der Tatsache, erst einmal überhaupt eine Art „Geschäftssinn“ entwickeln zu müssen. Aus der Berufung einen Beruf machen und das eigene Tun und Schaffen als einen WERT anzuerkennen und endlich auch anderen zur Verfügung zu stellen.

Hier wird auf die aktuelle Corona Krise reagiert. Finde ich richtig, wichtig und längst überfällig. Ich denke „Na geht doch!“

Ein Kind zu bekommen, Mutter und Künstlerin zu sein, bedeutet aber ähnliche Einbrüche des Einkommens und der wirtschaftlichen Situation. (Nein, ich möchte die Corona Krise nicht mit Mutterschaft vergleichen )

Was würde geschehen und wie würde die Welt wohl aussehen und sein, wenn mehr und mehr Frauen endlich wagen würden, darauf zu bestehen, fair und wirklich wirklich gerecht und sozial behandelt zu werden und ausreichend Geld zu verdienen oder überhaupt eigenes Einkommen oder gar Vermögen zu beanspruchen?
Ich möchte statt der immer noch erstaunlich weit verbreiteten finanziellen Abhängigkeit und Ohnmacht endlich und so viel lieber finanzielle Macht in den Händen von Frauen wissen…

Für regelmäßige Infos:

Wenn du mehr Informationen für Frauen in Kunst Musik und Kreativität bekommen möchtest oder Inspirationen und Motivation gut gebrauchen könntest, habe ich etwas für dich :

Wir freuen uns, wenn du eigene Erfahrungen mit uns teilen möchtest.

Auch aktuelle Veränderungen oder Informationen sind sehr willkommen.

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